Verhaltens- und Spielregeln
für künstlerische Dienstleistungen in Halle (Saale)
Stand: 16.12.2020
Die Künstler:innen, die über „Kultur vor dem Fenster“ gebucht werden können, kommen aus Halle (Saale).
Die Künstler:innen und der/die jeweilige Veranstalter:in (Auftraggeber:in) verpflichten sich, die im Folgenden genannten „Verhaltens- und Spielregeln“ / behördlichen Regeln einzuhalten.
Die behördlichen Regeln:
- Das Angebot der Künstler:inen richtet sich an Privatpersonen, Hausgemeinschaften, soziale Einrichtungen, im Stadtgebiet Halle (Saale) und nähere Umgebung
- Es werden nur vorher explizit gebuchte und vom Pandemiestab genehmigte Auftritte durchgeführt. Spontanauftritte sind nicht möglich.
- Die Veranstaltung sind private, nicht kommerzielle Veranstaltungen. Es darf kein Eintritt genommen werden, keine Getränke verkauft werden oder öffentlich dazu eingeladen und Zugang gewährt werden.
- Die Darbietungen finden auf privaten und geschlossenen Hinter-, bzw. Innenhöfen statt.
- Das Einverständnis der/des Hauseigentümers:in sollte eingeholt werden.
- Die Künstler:innen spielen im Hof und jeder Haushalt kann für sich und nur von seinem Balkon/ Fenster zuschauen. Es ist darauf zu achten, dass zwischen den Fenstern/ Balkonen mind. 2 m Abstand besteht
- Jede Vorstellung muss vorher beim Pandemiestab mit einem kurzem und auf den Ort bezogenem Hygienekonzept (siehe PDF) vorgestellt werden.
- Als die Bearbeitungszeit der Konzepte bis zur positiven Bescheidung sollten drei Tage eingeplant werden.
- Auf Verlangen hat die verantwortliche Person dem Ordnungsamt der Stadt Halle (Saale) ein Hygienekonzept (siehe PDF) vorzulegen.
- Die Künstler:innen beachten die jeweils gültigen Abstandsregelungen beim Auf- und Abbau und während der Auftritte. Bei Nichtbeachtung – auch durch das Publikum – wird die Aufführung abgebrochen.
- Die Künstler:innen verzichten weitgehend auf elektrische Verstärkung oder bringen Batterieverstärker mit, sodass Lärmgrenzwerte auf jeden Fall eingehalten werden.
- Die Künstler:innen treten mit kleinen Gruppierungen (max. 5 Personen aus max. 2 Hausständen) auf.
- Blasmusiker:innen und Sänger:innen müssen untereinander einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten und zum Publikum mind. 6 Meter. Für Blasinstrumente sind außerdem die jeweils geltenden Verordnungen zu beachten (bezüglich des Ablassens von Kondenswasser, der Platzierung bestimmter Instrumente etc.).
- Wenn sich Nachbarn gestört fühlen, werden die Verantwortlichen die Veranstaltung beenden.
- Die Bezahlung erfolgt nach dem Auftritt gegen Rechnungsstellung per Überweisung oder kontaktlos. Es wird bei einem Kurzkonzert von 45 Minuten eine Gage von mindestens 100,- € pro Künstler empfohlen.
- Max. Länge der Programme beträgt 60 min.
- Die Auftritte enden spätestens um 22:00 Uhr.
Sollten die aktuellen Ausgangsbeschränkungen / Regelungen zum Umgang mit der Pandemie verändert werden, werden wir uns an die neuen Regeln anpassen.
Bitte beachten:
Anders, als oben beschrieben, verhält es sich bei Veranstaltungen, im Rahmen derer die vorangehend genannte Teilnehmerzahl überschritten wird (also bei mehr als 5 Gästen), auf öffentlichen Plätzen statt finden, kommerziell Getränke verkauft werden oder die öffentlich zugänglich sind. Diese sind in Sachsen-Anhalt bis zum 10.01.2021 untersagt.