Verhaltens- und Spielregeln

für künstlerische Dienstleistungen in Erlangen
aktualisiert am 24.02.2021

Behördliche Regeln:

  • Das Angebot richtet sich an Privatpersonen, Hausgemeinschaften, soziale Einrichtungen, Firmen usw. im Stadtgebiet Erlangen.
  • Es werden nur vorher explizit gebuchte Auftritte durchgeführt. Auftritte „auf Zuruf“ sind nicht möglich.
  • Die Künstlerin/der Künstler informiert nach der Vereinbarung mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber die Abteilung für Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Erlangen über den genauen Ort, die Zeit, die Art des Auftrittes und die Anzahl der beteiligten Personen per E-Mail an ordnungsbehoerde@stadt.erlangen.de und teilt seine Kontaktdaten mit.
  • Die Künstlerinnen und Künstler informieren spätestens einen Tag vor dem Auftritt die Erlanger Polizei unter der Telefonnummer 09131 760-0 um unnötige Einsätze der Polizei, ausgelöst durch unwissende Nachbarn, zu vermeiden. Die Künstlerinnen und Künstler werden gebeten, die Nummer der Polizei auf ihrem Telefon zu speichern.
  • Die Auftritte finden ausschließlich im Freien auf Privatgrundstücken vor / hinter dem Gebäude statt, z. B. im Innen- oder Hinterhof, Vorgarten usw., an Orten, die von Passanten nicht oder schwer einsehbar, sind.
  • Die Auftretenden betreten die Privaträume nicht.
  • Das Publikum bleibt während des Auftritts in den jeweiligen Privaträumen (Fenster, Balkon).
  • Der Teilnehmerkreis der zusammenkommenden Künstler ist gemäß der Kontaktbeschränkungen nach der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu beschränken.
  • Die allgemeinen Abstandsregelungen sind beim Auf- und Abbau und während der Auftritte zu beachten. Bei Nichtbeachtung – auch durch die Nachbarn – muss die Aufführung abgebrochen werden.
  • Ebenso wird die Aufführung abgebrochen, wenn sich Nachbarn gestört fühlen.
  • Bei den Auftritten wird, soweit möglich, auf elektrische Verstärkung verzichtet oder es werden Batterieverstärker verwendet. Sollte eine Stromversorgung seitens des Auftraggebers/der Auftraggeberin erforderlich sein, so wird dies im Vorfeld abgeklärt und vorbereitet, sodass die Auftretenden das Haus nicht betreten müssen.
  • Die Bezahlung erfolgt nach dem Auftritt per Überweisung.
  • Die Auftritte enden spätestens um 22:00 Uhr.

Sollten die aktuellen Ausgangsbeschränkungen / Regelungen zum Umgang mit der Pandemie verändert werden, werden wir uns an die neuen Regeln anpassen.