Verhaltens- und Spielregeln

für künstlerische Dienstleistungen in Abensberg
Stand: aktualisiert am 09.06.2021

Grundsätzlich wollen wir – die teilnehmenden Künstler*innen – mit dieser Aktion Freude verbreiten. Deshalb werden wir, sollten sich Nachbarn gestört fühlen oder Zuschauer die aktuellen Sicherheits- / Abstandsregeln nicht einhalten, unsere Aufführung abbrechen.

Für Darbietungen im privaten Raum gilt die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, sowie das Hygienekonzept Kulturelle Veranstaltungen und Proben der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und Wissenschaft und Kunst.

Des Weiteren müssen folgende Regeln eingehalten werden:

  • Die Auftritte müssen explizit gebucht werden. Spontane Auftritte (sprich auf Zuruf) sind nicht möglich.
  • Die hier genannten Spielregeln gelten für das Angebot der Künstler, das sich an Auftraggeber (Privatpersonen, Hausgemeinschaften, soziale Einrichtungen, Firmen…) in und um Abensberg richtet.
  • Der Künstler / die Künstlergruppe informiert mind. 1 Tag vorher die Polizeiinspektion Kelheim über den Auftritt (Adresse und Uhrzeit) per E-Mail pi.kelheim@polizei-bayern.de um unnötige Einsätze der Polizei, ausgelöst durch unwissende Nachbarn, zu verhindern. @Künstler: bitte speichern Sie zusätzlich die Nummer der Polizei Kelheim (09441-50420) auf dem Telefon.
  • Die Darbietungen finden auf Privatgrund im Freien und in privatem Rahmen statt. Sie haben einen persönlichen Zuschnitt, der Teilnehmerkreis ist absehbar und jederzeit zu rekonstruieren. (siehe hier Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, sowie das Hygienekonzept Kulturelle Veranstaltungen und Proben der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und Wissenschaft und Kunst.
  • Mögliche Spielorte sind vor oder hinter dem Gebäude, im Garten etc. des Auftraggebers, aber nicht auf öffentlichen Grund. Es werden keine Privaträume betreten. Alle Auftritte finden im Freien statt.
  • Darbietungen im öffentlichen Raum (z.B. Stadtplatz) müssen beim Ordnungsamt der Stadt Abensberg zusätzlich angemeldet und genehmigt werden. Bitte wenden Sie sich hier an Stefan Selbeck, Telefon: 09443-9103-160 oder stefan.selbeck@abensberg.de
  • Die Künstler halten während der Darbietung mind. 2m Abstand zum Publikum und den jeweiligen Mitgliedern innerhalb der Gruppe. Bei Darbietungen mit Blasinstrumenten oder bei Gesang muss der Abstand mind. 3m zum Publikum und Gruppenmitgliedern sein.
  • Blasmusiker halten sich außerdem bezüglich Ablassen des Kondensats, Platzierung von Querflötisten etc. unbedingt an das Hygienekonzept des Nordbayerischen Musikbunds, siehe https://www.nbmb-online.de/infos-zur-corona-krise/#20200605_2, Abschnitt „Öffnung des Probenbetriebs… ab 08.06.2020“. Tausch und Nutzung von Blasinstrumenten durch mehrere Personen sind ausgeschlossen.
  • Es wird soweit möglich auf elektrische Verstärkung verzichtet, oder es wird ein Batterieverstärker mitgebracht. Sollten die Künstler dennoch für ihre Darbietung Strom benötigen, so klären Künstler und Kunden dies bereits bei der Auftragsvergabe ab, der Künstler bringt ein Stromkabel für den Außenbereich (IP 44) mit, welches der Kunde unter Beachtung der Abstandregeln übergeben bekommt und in die Steckdose steckt.
  • Die Künstlergruppen bestehen aus max. 10 Mitgliedern. Auch innerhalb der Gruppe muss der Mindestabstand (siehe oben) gewahrt werden. Künstlergruppengrößen sollen den Gegebenheiten angepasst sein!
  • Die Bezahlung erfolgt nach dem Auftritt per Überweisung oder in bar (Kontaktlos).
  • max. Länge der Programme 45 min; Ausnahme: Der Auftraggeber kann garantieren, dass keine Nachbarn gestört werden.
  • Die Darbietungen werden bis spätestens 21.00 Uhr beendet sein.

Dies ist ein Auszug der geltenden Regelungen im Rahmen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, sowie des Hygienekonzepts Kulturelle Veranstaltungen und Proben der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und Wissenschaft und Kunst. Die Vollständigkeit ist nicht gewährleistet. Jeder Auftraggeber und Künstler ist verpflichtet, sich selbst über die aktuellen Bestimmungen zu informieren und sie zu befolgen. Darüber hinaus müssen auch sonstige geltende Vorschriften beachtet und eingehalten werden.

Gern steht Melanie Schmid (Stadt Abensberg, melanie.schmid@abensberg.de, 09443-9103-73) für Fragen zur Durchführung zur Verfügung.